Willst du als Elternteil mit geteiltem Sorgerecht ein Konto für dein Kind eröffnen, brauchst du die Unterschrift des Vaters bzw. der Mutter. Ihr handelt gemeinschaftlich als gesetzliche Vertreter eures Kindes. Das bedeutet, dass bei der Kontoeröffnung alle Sorgeberechtigten unterschreiben müssen, weil es so vom Gesetzgeber vorgesehen ist.

Warum Mütter und Väter ohne den anderen Elternteil ein Kinderkonto eröffnen wollen

Schwierige Kommunikation: Wenn du getrennt lebst und mit dem anderen Elternteil zur schwer Entscheidungen treffen kannst, ist die Eröffnung eines Kontos für euer gemeinsames Kind eine Herausforderung.

Mutter oder Vater verweigert Unterschrift für Kinderkonto: Der andere Elternteil verhindert so die Eröffnung eines Kinderkontos. Es gibt jedoch nur eine Verpflichtung, etwas zu unterschreiben, wenn es sonst erhebliche Nachteile für das Kind gibt – zum Beispiel bei einer notwendigen Operation. Bei einem Konto ist das nicht unbedingt der Fall, da das Kind auch ohne Konto auskommen kann.

Angst vor Missbrauch: Als Elternteil magst du dir Sorgen machen, dass der andere Elternteil ungewollt auf das Geld deines Kindes zugreift. Eröffnest du das Konto im Namen des Kindes, hat nur das Kind die Verfügungsberechtigung über das Konto. Als Eltern seid ihr lediglich die Verwalter des Geldes. Gesetzlich seid ihr dazu verpflichtet, im Sinne des Kindes zu handeln. Das bedeutet, dass Geldabhebungen durch die Eltern nur mit dem Einverständnis des Kindes möglich sind.

Girokonto auf den Namen des Kindes eröffnen

Ein Girokonto auf den Namen des Kindes bietet folgende Vorteile:

  1. Rechtliche Sicherheit und Schutz des Geldes in schwierigen Familiensituationen wie Trennungen.
  2. Verhinderung ungewollter Zugriffe eines Elternteils und Nichtanrechnung zum ehelichen Vermögen.
  3. Geldanlagen im Namen des Kindes gehören dem Kind zu 100%, schützt also dessen Vermögen.
  4. Steuervorteile, da Freibeträge des Kindes genutzt werden.
  5. Eltern oder Großeltern dürfen das angesparte Geld nicht für eigene Zwecke nutzen.

Durch Geldanlagen im Namen des Kindes, die diesem zu 100% gehören, wird ein ungewollter Zugriff eines Elternteils verhindert. In einem Fall, der vor dem Landgericht Landau verhandelt wurde (Az. 2 O 126/06), entschied das Gericht zugunsten einer Mutter, deren Ex-Partner eigenmächtig das Sparguthaben des gemeinsamen Kindes überwiesen hatte.

Um ein Kinderkonto zu eröffnen, benötigst du die Geburtsurkunde des Kindes und die Legitimation beider Elternteile. Eine Vollmacht der Eltern reicht für Großeltern nicht aus, und eine spontane Eröffnung ist nicht möglich. Als alleinerziehender Elternteil musst du einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen.

Die Erziehungsberechtigten haben Vollmacht über das Konto, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Mit der Volljährigkeit erhält das Kind das alleinige Verfügungsrecht und kann frei entscheiden, was es mit dem Guthaben macht.

Mit einem Kinderkonto nutzt ihr Steuervorteil aus. Die Zinsen auf dem Kinderkonto sind steuerpflichtig, aber du kannst die Abgeltungsteuer mit einem Freistellungsauftrag vermeiden. Der Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1000 Euro. Bei Überschreitung dieses Betrags beantrage eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für dein Kind.

Für das Steuerjahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro. Solange dein Kind kein anderweitiges Einkommen hat, kann es den Grundfreibetrag für Kapitalerträge nutzen.

Ein weiterer Vorteil bei einem Konto oder Depot auf den Namen des Kindes ist, dass die Verlockung für Eltern oder Großeltern entfällt, das angesparte Geld für eigene Zwecke zu nutzen.

Lösung: Girokonto für Kinder eröffnen

Als gesetzlicher Vertreter deines minderjährigen Nachwuchs kannst du ein Girokonto für Kinder und Jugendliche eröffnen. Es läuft auf den Namen deines Kindes, Bankkarten inklusive. Mit dem eigenen Kinderkonto, lernt es den Umgang mit Geld.

In unserem Ratgeber findest du eine Übersicht der besten Kinderkonten.

Anbieter
Comdirect
HVB
Commerzbank
Postbank
DKB
norisbank
Kinderkonto
Junior Konto
StartKonto
StartKonto
Giro start direkt
Girokonto u18
Top-Girokonto
Bewertung
4.5/5
4/5
4/5
3.5/5
3/5
2.5/5
Kostenloses Angebot
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Zinsen
0,75 % p. a.
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Monatliche Grundgebühr
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Mindestalter
7
0
7
7
0
0
Höchstalter
18
25
27
22
18
20
Taschengeldapp
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Servicecard
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
girocard (EC-Karte)
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Debitkarte von Visa & Mastercard
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Prepaid-Karte
Nein
Nein
Möglich
Ja
Nein
Nein
kostenfreie Karten
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Startguthaben
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Dispo möglich
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Geld abheben
7.000 + Visa-Automaten
7.000 + Visa-Automaten
7.000+
7.000 + Visa-Automaten
Visa-Automaten
7.000 + Visa-Automaten
Geld einzahlen
Ja
Ja
Ja
Nur Scheine
Nein
Ja
Echtzeitüberweisung
0 EUR
0 EUR
Nein
Nein
Nein
Nein
Im Ausland abheben
0%
0%
1% mind. 5,98 EUR
2,50 %, mind. 5 EUR
0%
2,5% mind. 6,00 EUR
Im Ausland bezahlen
0%
0%
1,75%
1,85%
0%
0%
Fremdwährungen abheben
0%
0%
1% mind. 5,98 EUR
1% mind. 5,99 EUR zzgl. 0,5% Entgelt für Währungsumrechnung
0%
2,5% mind. 6,00 EUR zzgl. 0,5 % Währungsumrechnungsentgelt
Fremdwährungen bezahlen
1,75%
1,75%
1% mind. 1,50 EUR
1,85% zzgl. 0,5% Entgelt für Währungsumrechnung
0%
1,75% mind. 1,50 EUR zzgl. 0,5% Währungsumrechnungsentgelt

Eröffnung eines Girokontos auf den Namen eines Elternteils

Hier sind die Vorteile der Eröffnung eines Girokontos auf deinen Namen für dein Kind zusammengefasst:

  1. Du behältst alleinigen Zugriff und volle Kontrolle über das Geld auch bei Volljährigkeit.
  2. Dein Kind kann als Begünstigter festgelegt werden, was du jederzeit widerrufen kannst.
  3. Heimliches Sparen für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Schulabschlüsse.
  4. BAföG-Anspruch bleibt erhalten, da das Sparguthaben nicht als Vermögen des Kindes zählt.
  5. Kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wird durch Einkünfte deines Kindes nicht in Frage gestellt.
  6. Andere Sorgeberechtigte deines Kindes haben keinen Einblick und Zugriff auf das Konto.

Die Eröffnung eines Girokontos auf deinen Namen ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um für dein Kind oder Enkelkind Geld zu sparen. Dabei hast du alleinigen Zugriff und volle Kontrolle über das Kapital. Du kannst dein Kind als Begünstigten festlegen, was jederzeit widerrufbar ist. Das ist super, um heimlich für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Schulabschlüsse zu sparen und dein Kind oder Enkelkind mit einer finanziellen Überraschung zu erfreuen.

Falls du das Geld später auf das Konto des Kindes übertragen möchtest, solltest du die Schenkungssteuer im Auge behalten. Die Freibeträge liegen bei 400.000 Euro für eigene Kinder und 200.000 Euro für Enkel. Wenn du Großeltern bist und für deine Enkelkinder sparen möchtest, ist es eine gute Idee, einen Vermerk im Testament zu hinterlegen.

Ein großer Vorteil dieser Methode ist, dass der BAföG-Anspruch erhalten bleibt, da das Sparguthaben nicht als Vermögen des Kindes zählt. Ebenso bleibt die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, da die Einkünfte des Kindes nicht betroffen sind. Es gibt keine Einschränkungen beim Jahresverdienst des Kindes in Bezug auf die Krankenversicherung.

Als Elternteil hast du die Kontrolle über die Verwendung des Geldes, zum Beispiel für die Ausbildung oder das Studium deines Kindes. So kannst du die finanzielle Zukunft deines Kindes oder Enkelkindes aktiv gestalten und sicherstellen, dass das angesparte Geld sinnvoll eingesetzt wird.

Lösung: Guthabenkonto auf den eigenen Namen eröffnen und Vollmacht an Kind ausstellen

Eine weitere Möglichkeit, um für dein Kind Geld zu sparen, ist die Eröffnung eines Guthabenkontos auf deinen eigenen Namen und die Ausstellung einer Vollmacht für dein Kind. So hat dein Kind Zugriff auf das Konto, aber da es nominell auf deinen Namen läuft, kann niemand anderes, wie zum Beispiel dein Ex-Partner, dagegen vorgehen.

Wenn dein Kind 18 Jahre alt wird, kann es bei der Bank ein eigenes Konto eröffnen. Der einzige Nachteil dieser Methode ist, dass ein zweites (und weitere) Girokonto nicht gebührenfrei ist.

Wichtig ist, dass du diese Konten immer als reine Guthabenkonten ohne Überziehungsmöglichkeit eröffnest. So stellst du sicher, dass dein Kind verantwortungsvoll mit dem Geld umgeht und keine Schulden anhäufen kann.

Diese Methode bietet dir und deinem Kind Flexibilität und Sicherheit beim Sparen und gewährt deinem Kind gleichzeitig einen gewissen Grad an Selbstständigkeit und Verantwortung.

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Wichtig zu wissen: Sparen für Kinder lohnt sich nur ohne Schulden

Sparen für Kinder macht wirklich nur Sinn, wenn du keine Schulden hast. Denn die Zinsen für Kredite sind meist höher als die Guthabenverzinsung beim Sparguthaben. Daher solltest du das Geld lieber zur Rückzahlung laufender Kredite verwenden, anstatt es für dein Kind anzusparen.

Es ist empfehlenswert, Sondertilgungen oder eine erhöhte monatliche Tilgungsrate in Betracht zu ziehen. Dadurch wirst du schneller schuldenfrei, was die beste Entscheidung für dein Familienvermögen ist.

Also denk daran: Bevor du für deine Kinder sparst, stelle sicher, dass du deine Schulden in den Griff bekommst. Nur so kannst du wirklich effektiv für die finanzielle Zukunft deiner Kinder sorgen.